Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“

Was ist das und warum werden die entsprechenden Schulungen durchgeführt?

Grundlage für die Etablierung dieses Fachkundenachweises waren die Anforderungen, die sich einerseits durch das Maßnahmenprogramm der EU-WRRL und andererseits durch die Sicherung des Wasserabflusses ergeben.
Es sollte Ziel der „Schonenden Gewässerunterhaltung“ sein, die Intensität und Häufigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen so zu verringern, dass eine nach WRRL zielgerichtete Entwicklung der Fließgewässer ermöglicht und gleichzeitig die Abflusssicherung gewährleistet wird.

Wer wird geschult…?

Um gerade die Ausführenden der Gewässerunterhaltung, Baggerfahrer und Geräteführer am Gewässer, hinsichtlich dieser Ziele intensiv zu schulen, wurde der Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“ erarbeitet. Dabei sollen sowohl die im Lohnunternehmerverband organisierten als auch die nichtorganisierten Betriebe angesprochen werden.

Seit dem Start der „Pilotphase“ im Jahr 2015 fanden bereits 30 Schulungen zum Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“ statt, an denen bisher rund 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer begrüßt werden konnten. Bei den Teilnehmern handelte es sich zum größten Teil um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von über 130 Lohnunternehmen, aber auch um Vertreter von Wasser- und Bodenverbänden sowie Mitarbeiter von Betriebshöfen.

Wer übernimmt die Schulungen…?

In Schleswig-Holstein werden Schulungen für die Erlangung eines Fachkundenachweises „Schonende Gewässerunterhaltung“ vom Wasser Forum Nord e.V. durchgeführt. Weitere Informationen zu den Lehrinhalten und zum zeitlichen Umfang der Veranstaltung finden Sie unter https://wasserforum-nord.de/schulungen/.

Die Lehrinhalte wurden 2015 gemeinsam vom Umweltministerium des Landes Schleswig-Holstein, dem Landesverband der Wasser- und Bodenverbände (LWBV SH), dem Landesverband der Lohnunternehmer in Land- und Forstwirtschaft Schleswig-Holstein e.V. sowie der Facharbeitsgruppe zur Fließgewässerregeneration des Schleswig-Holsteinischen Landesamtes für Umwelt entwickelt.

Der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände SH übernimmt dabei die Trägerschaft.

Der LWBV hat für die Durchführung von Schulungen den Verein „Wasser Forum Nord e.V.“ gegründet und wird diesen durch Übernahme sämtlicher Verwaltungstätigkeiten unterstützen. Der Verein richtet seine Geschäftsstelle beim Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Schleswig-Holstein ein.

Was ist der Verein „Wasser Forum Nord e.V.“?

Der Verein „Wasser Forum Nord e.V.“ hat den Zweck, die Wasserwirtschaft zu fördern und die auf diesem Gebiet Tätigen zum Zwecke eines fachlichen Austausches zusammen zu führen. Darüber hinaus dient er der Förderung von Berufsbildung, Wissenschaft und Forschung.

Zu den Aufgaben der Vereinigung gehören insbesondere Bildungsarbeit, Beobachtung und Förderung der Wasserwirtschaft in allgemeiner, technischer, wissenschaftlicher, wirtschaftlicher, rechtlicher und organisatorischer Hinsicht, Zusammenarbeit mit fachverwandten Vereinigungen, Einrichtungen und Organisationen und Informations-, sowie Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Der aktuelle Zweck des Vereins ist es, mit dem „Fachkundenachweis“ Fortbildungen im Bereich der „Schonenden Gewässerunterhaltung“ durchzuführen. Es wird die Möglichkeit geschaffen, auch Dritte, wie z.B. Lohnunternehmer, zu informieren und zu schulen, um diesen Fortbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet einer umweltgerechten Gewässerbewirtschaftung zu verschaffen.

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Die Geschäftsstelle des LWBV SH erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung des Wasser Forum Nord e.V. Näheres regelt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag.

Darüber hinaus wird eigenes Personal für die Schulungsmaßnahmen abstellt.

Ab wann ist der Fachkundenachweis verbindlich bei Ausschreibungen vorzulegen?

Gemäß der zweiten Zielvereinbarung müssen seit dem 01.01.2020 alle Maschinenführer von Unternehmen sowie Bau- und Betriebshöfen, die von Wasser- und Bodenverbänden bzw. Kommunen mit der Gewässerunterhaltung beauftragt werden, über einen Fachkundenachweis verfügen!

Weiterführende Informationen finden Sie im Erlass des MELUND zur „Einführung des Fachkundenachweises „Schonende Gewässerunterhaltung“ für Mitarbeiter und Maschinenführer in der Gewässerunterhaltung“ vom 28.11.2019, den Sie hier einsehen können!

Wie lange ist der Fachkundenachweis gültig?

Der Fachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 5 Jahren und ist an die Person gebunden.

Um den Fachkundenachweis zu verlängern, werden seit 2020 regelmäßig Nachschulungen zum Fachkundenachweis angeboten.
Die ausgehändigte Teilnahmebestätigung entspricht einer Verlängerung des Fachkundenachweises um weitere fünf Jahre.

Nachqualifikationen durch andere Schulungsinstitutionen können ebenfalls anerkannt werden.

Die Grundschulungen zum erstmaligen Erwerb des Fachkundenachweises werden weiterhin angeboten.

Werden vergleichbare Schulungen anderer Anbieter anerkannt?

Bereits laufende Schulungen können ganz oder teilweise anerkannt werden, wenn die fachliche Voraussetzung dafür erfüllt ist. Die Federführung für die Anerkennung liegt beim Umweltministerium Schleswig-Holstein; der LWBV als Schulungsträger wird einbezogen.
Dies gilt auch für vergleichbare Angebote anderer Institutionen (insbesondere außerhalb Schleswig-Holsteins).

Schulungen von anderen Anbietern können anerkannt werden, wenn sie mindestens die Themen Recht, Praxis und Theorie der Schonenden Gewässerunterhaltung, Hydraulik und Fließgewässer als Lebensraum umfassen und die Schulung mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung beendet wird.

Von der Überprüfung ausgeschlossen sind Angebote, bei denen die Lehrinhalte ausschließlich von einer Person vermittelt werden sollen.

Weiterführend Informationen finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Voll anerkannt wird die Schulung des Berufsqualifizierungswerk Lübeck GmbH, wenn die Geräteführer ein entsprechendes Zertifikat nachweisen können.

Teilweise anerkannt werden die eintägigen Schulungen im Rahmen des Projekts Beratung Schonende Gewässerunterhaltung („Stiller-Schulungen“), sofern die Schulung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Hier ist eine eintägige Nachschulung der Geräteführer erforderlich, um bisher nicht vertieft vermittelte Inhalte (z.B. das Thema Arbeitssicherheit) nach zu schulen und eine Prüfung abzulegen.
Diese Ergänzungsschulungen werden vom Wasser Forum Nord e.V. ab 01.01.2018 angeboten.

Welche Inhalte werden vermittelt…?

Die „Theorie“ der schonenden Gewässerunterhaltung wird in vier thematisch abgestimmten, ca. 90-minütigen Vorträgen vermittelt. Im Teil „Rechtliche Grundlagen der Gewässerunterhaltung“ werden die Teilnehmer durch Rechtsanwalt Mathias Rohde in Bezug auf das aktuelle Wasser-, Naturschutz-, sowie Artenschutzrecht eingehend in Kenntnis gesetzt.
Direkt im Anschluss daran informiert Dipl. Biologin Dr. Mareike Stanisak die Teilnehmenden über die „Anforderungen an eine Schonende Gewässerunterhaltung“ und gibt einen Einblick in die Ökologie der Fließgewässer unter dem Motto „Fließgewässer als Lebensraum“. Sie geht dabei im Detail auf geschützte Tier- und Pflanzenarten sowie auf besonders schützenswerte Biotope und Strukturen ein und weist insbesondere auch auf die Einhaltung von Schonzeiten hin.
Nach der Mittagpause mit der Möglichkeit, sich in der Kantine der DEULA zu verpflegen, hält Dipl. Ing. André Stoffer Msc. einen Vortrag über „Hydraulik und Technik am Gewässer“. Den Teilnehmern werden u.a. Geräte und Arbeitsvorgänge sowie die Techniken der Gewässerunterhaltung vorgestellt, wobei der Focus u.a. auf dem Vergleich „Ökonomie / Ökologie“ liegt.

Gleich im Anschluss geht es an ein „Expeditionsgewässer“ im Umfeld des Schulungszentrums. Die Exkursion vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor Ort, wie eine Gewässerunterhaltung auf schonende Art und Weise durchgeführt werden kann und bringt ihnen bei, besonders schützenswerte Tiere, Pflanzen und Biotope zu erkennen. Darüber hinaus bietet sich jedem die Möglichkeit, mit Kescher und Lupe „bewaffnet“, die vielfältige Tierwelt eines Fließgewässers hautnah zu erleben.

Was Kostet die Schulung…?

Die Kosten der Grundschulungen werden von den Teilnehmern in Form einer Teilnahmegebühr getragen, die sich auf 345,00 Euro pro Teilnehmer und Schulung beläuft.

Die Kosten für die Verlängerungsschulungen belaufen sich auf 220,00 Euro.

In der Teilnahmegebühr enthalten sind die Schulungsmaterialien und das Zertifikat sowie die Tagesverpflegung incl. aller Getränke.

Anmeldung / Zahlungsbedingungen

(1)    Anmeldungen für die Schulungen werden gerne per Mail über info(at)wasserforum-nord.de entgegengenommen oder sie erreichen uns telefonisch unter 04331-708 226 60.
Die Anmeldung ist verbindlich.
(2)    Der Vertrag zwischen dem Wasser Forum Nord e.V. und Ihnen als Teilnehmer kommt mit Zusendung der Anmeldebestätigung bzw. der Rechnung über die Teilnahmegebühr zustande.
(3)    Sie erhalten die Anmeldebestätigung bzw. die Rechnung über die Teilnahmegebühr direkt im Anschluss an die verbindliche Anmeldung.Wir bitten darum, die Teilnahmegebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Sollten wir keinen fristgerechten Zahlungseingang verzeichnen können, verfällt die Anmeldung und damit der Anspruch auf die Teilnahme am Seminar!

(4)    Bei der Veranstaltung ist die Zahl der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen begrenzt. Die Anmeldungen werden nach Eingangs- bzw. Zahlungsdatum berücksichtigt.

Wann finden die nächsten Schulungen statt?

Die jeweils nächsten Termine finden Sie auf der Internetseite des Wasser Forum Nord e.V. unter www.wasserforum-nord.de/termine. Dort können Sie sich auch direkt anmelden.

Förderung über den QLF

Der Fachkundenachweis wird über den Qualifizierungsfond Schleswig-Holstein (QLF) mit 60 Prozent der Teilnahmegebühr gefördert.

Bitte wenden Sie sich für weiterführende Informationen und VOR BEGINN DER SCHULUNG direkt an den QLF unter info@qlf-sh.de.

Inhalt und Durchführung

(1)    Abweichungen vom Veranstaltungsprogramm sind möglich. Insbesondere behält sich das Wasser Forum Nord e.V. vor, einzelne Lehrinhalte an die Bedürfnisse des Unterrichts anzupassen. Gleiches gilt für einen Wechsel des Dozenten / der Dozentin sowie  für einen Wechsel des Unterrichtsortes bzw. Änderungen im Veranstaltungsablauf.

(2)    Das Wasser Forum Nord e.V. behält sich vor, die Durchführung der Veranstaltung vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl abhängig zu machen. Sollte die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden die Teilnehmer unverzüglich, spätestens 14 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung, hierüber informiert. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden dem Teilnehmer, nach Mitteilung der hierfür erforderlichen Bankverbindung, umgehend erstattet.

Schulungsunterlagen / Teilnahmebescheinigung

(1)    Das Wasser Forum Nord e.V. verwendet eigene Veranstaltungsunterlagen und stellt jedem Teilnehmer entsprechende Unterlagen zusammen.
(2)    Sämtliche Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Weitergehende Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung übertragen. Eine Vervielfältigung und Verbreitung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet, insbesondere dürfen diese nicht unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet, übersetzt oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden, auch nicht auszugsweise.
(3)    Der Fachkundenachweis gilt als Teilnahmebescheinigung.
(4)    Die Kosten für die Schulungsunterlagen sowie für den Fachkundenachweis sind in der Teilnahmegebühr enthalten.

Absagen durch den Teilnehmer

(1)    Absagen durch die Teilnehmer müssen immer in schriftlicher Form (z.B. per Email) erfolgen.

(2)    Erfolgt eine Absage durch den Teilnehmer später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn, ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.
(2)    Die Teilnahmegebühr ist auch dann in voller Höhe fällig, wenn der Teilnehmer ohne Abmeldung nicht auf der Veranstaltung erscheint.
(3)    Der Kurs-  bzw. Veranstaltungsplatz kann ohne Bearbeitungsgebühr auf einen Ersatzteilnehmer übertragen, jedoch nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt  werden.

Absagen durch den Veranstalter

Welche Regelungen gibt es für den Fall, dass eine Schulung zum Fachkundenachweis nicht wie geplant stattfinden bzw. beendet werden kann?

Sollte die Schulung zum Fachkundenachweis kurzfristig ausfallen, werden die Teilnehmer umgehend informiert und es wird möglichst zeitnah ein neuer Termin gefunden.

Wo wird geschult?

Der theoretische Teil der zweitägigen Schulung wird in den Räumlichkeiten der DEULA Schleswig-Holstein GmbH, Grüner Kamp 13, 24768 Rendsburg durchgeführt.
(Informationen unter www.deula.de/rendsburg).

Sollte es im Vorfeld der Schulung nicht anders vereinbart worden sein, treffen sich die Teilnehmer im Foyer vor dem Vortragsraum / der Kantine. Über eine Änderung des Schulungsortes werden die Teilnehmern schriftlich informiert (z.B. auf der Anmeldebescheinigung / Rechnung, per Mail)

Ist es möglich in der Nähe des Schulungsgeländes zu übernachten?

Eine Übernachtung auf dem Gelände der DEULA ist möglich: https://www.deula.de/standorte/deula-rendsburg/start/unterkunft-und-verpflegung .

Informationen finden Sie unter Übernachtung 

Ihr Ansprechpartner Unterkunft ► Andreas Menge | 0172/4075041 |

Alternativ gibt es in der unmittelbaren Umgebung mehrere kleine und große Hotels – informieren Sie sich bitte selbstständig!

Wann erhalte ich meinen Fachkundenachweis…?

Am Ende des Schulungstages steht der Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Prüfung.
Ist diese Prüfung erfolgreich absolviert, wird jedem der frischgebackenen Absolventen sein „Fachkundenachweis“ umgehend ausgehändigt.

Verlängerung des Fachkundenachweises

Mit der „Nachschulung zum Fachkundenachweis Schonende Gewässerunterhaltung“ wird den Absolventen des Fachkundenachweises die Möglichkeit gegeben, den bereits erworbenen Fachkundenachweis um weitere fünf Jahre zu verlängern!

Teilnehmerkreis:
Geräteführer aus Lohnunternehmen bzw. Betriebshöfen, welche bereits die Grundschulung zum Fachkundenachweis absolviert haben.

Die Nachschulungen finden jeweils im November / Dezember statt.

Wie können vergleichbare Bildungsangebote anderer Träger anerkannt werden?

Die offizielle Anerkennung der Zertifikate anderer Bildungsträger liegt beim Umweltministerium Schleswig-Holstein.

Da dabei die  Empfehlung des Wasser Forum Nord e.V. als anerkannter Schulungsträger mit einbezogen wird, weisen wir auf Folgendes hin:

Bildungsangebote, Veranstaltungen zur Erlangung eines Fachkundenachweises für die fachgerechte Ausführung von Gewässerunterhaltungsarbeiten unter Beachtung wasser- und naturschutzrechtlicher Anforderungen (schonende Gewässerunterhaltung) durch andere Bildungsträger, z.B. Vereine oder technische Institutionen können in Schleswig-Holstein dem Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“ nur gleichgestellt werden, wenn das geplante Angebot beim Wasser Forum Nord e.V. angezeigt und geprüft worden ist.

Dazu überprüft das Wasser Forum Nord e.V. Lehrinhalte, vergleicht diese mit den mit dem Umweltministerium abgestimmten Anforderungen an die Fachkunde für schonende Gewässerunterhaltungsarbeiten und gibt eine Empfehlung ab. Gegebenenfalls kann eine positive Empfehlung auch dadurch erlangt werden, dass die Lehrinhalte nach Abstimmung mit uns angepasst werden, so dass eine Vergleichbarkeit vorliegt.

Die Lehrinhalte des Fachkundenachweises umfassen die folgenden Unterrichtspakte:

  1. Rechtliche Grundlagen der Gewässerunterhaltung
  2. Hydraulik
  3. Schonende Gewässerunterhaltung in Theorie und Praxis
  4. Fließgewässer-Ökologie, Artenschutz, Naturschutz.

Die Schulung untergliedert vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse.
Die Lehrinhalte werden am Schluss der Veranstaltung geprüft und bei Bestehen der Prüfung wird den Teilnehmern/innen der auf fünf Jahre begrenzte Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“ ausgehändigt.
Nach fünf Jahren ist eine eintägige Nachschulung beim Wasser Forum Nord e.V. erforderlich, um eine Verlängerung der Bescheinigung zu erreichen.

Ein Anspruch auf Anerkennung oder Prüfung von Lehrinhalten durch das Wasser Forum Nord e. V. besteht nicht.

Eine nachträgliche Anerkennung bereits erteilter Fachkundenachweise, die nicht den inhaltlichen Anforderungen entsprechen, ist ausgeschlossen.

Wie läuft die Überprüfung für Bildungsangebote anderer Träger ab?

Der Bildungsträger, der plant, Schulungen zum Erwerb eines Fachkundenachweises für die schonende Gewässerunterhaltung durchzuführen oder bereits bestehende Schulungen anzupassen, muss folgende Schritte beachten:

  1. Anzeige beim Wasser Forum Nord e.V. (https://wasserforum-nord.de/kontakt)
  2. Vorlage sämtlicher Unterlagen über die Lehrinhalte, die Dauer der Lehrveranstaltung und über die Qualifikation des Lehrpersonals,
  3. Erklärung zur Organisation / Institution des Bildungsträgers -> Selbstauskunft
  4. Gegebenenfalls sind Unterlagen nachzureichen, wenn eine Überprüfung anders nicht möglich ist.

Geprüft werden ausschließlich die Lehrinhalte und die Qualifikation der sie vermittelnden Personen. Nicht geprüft bzw. nicht geprüft werden kann, ob der Bildungsträger die Anforderungen für die Zertifizierung als staatlich anerkannter Träger und Einrichtung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein (Infos unter: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/B/bildungsurlaub/Traeger_WB_HT.html) oder vergleichbarer Zertifizierungen in anderen Bundesländern erfüllt.

Von der Überprüfung ausgeschlossen sind Angebote, bei denen die Lehrinhalte ausschließlich von einer Person vermittelt werden sollen.

Als Voraussetzungen für eine Anerkennung der Lehrinhalte gilt, dass der Bildungsträger bzw. die Personen, die er mit der Vermittlung der Lehrinhalte beauftragt fachkundig sein müssen. Konkret werden folgenden Kriterien bewertet:

  1. Ist das Schulungsangebot in die Bereiche (1) bis (4) thematisch untergliedert?
  2. Ist der zeitliche Bedarf dafür angemessen?
  3. Werden Lehrinhalte über qualifiziertes Lehrpersonal vermittelt (z.B. Biologen, Juristen, Ingenieure)?
  4. Werden die Lehrinhalte sowohl theoretisch als auch praktisch vermittelt?
  5. Werden die Lehrinhalte der Schulung durch den Schulungsträger im Rahmen einer Prüfung abgenommen? Eine Teilnahmebescheinigung als Fachkundenachweis reicht nicht aus!
  6. Die Bescheinigung muss zeitlich begrenzt werden und darf eine Dauer von fünf Jahren nicht überschreiten.

Wenn alle Kriterien im Wesentlichen erfüllt sind oder das Schulungskonzept entsprechend angepasst wurde, kann auf der Grundlage eines positiven Votums durch das Wasser Forum Nord e.V. die Anerkennung der daran geknüpften Bescheinigung als gleichwertige Bescheinigung zum Fachkundenachweis „Schonende Gewässerunterhaltung“ durch das MEKUN (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fluesse_baeche/gewaesserunterhaltung.html) erfolgen.

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